Kosten
Gesetzlich Versicherte: Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, werden die Kosten für logopädische Behandlungen in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Verordnung. Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen einen gesetzlichen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung selbst tragen. Sollten Sie einen Befreiungsausweis besitzen, bringen Sie diesen bitte zum ersten Termin mit. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Privatversicherte: Die Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. In der Regel erstattet die private Krankenversicherung die Kosten für logopädische Behandlungen ganz oder teilweise. Auch hier benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, welche Leistungen abgedeckt sind und ob eine vollständige Kostenübernahme erfolgt. Nach der Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Beihilfeberechtigte: Beihilfeberechtigte haben Anspruch auf Unterstützung durch ihren Arbeitgeber sowie zusätzlich durch eine private Krankenversicherung. Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz der Behandlungskosten, der restliche Betrag wird von der privaten Krankenversicherung übernommen. Auch hier benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für die logopädische Behandlung. Die genauen Bedingungen und Prozentsätze können variieren, daher empfehlen wir Ihnen, sich vorab bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung zu informieren. Auch hier stellen wir Ihnen nach der Behandlung eine Rechnung zur Einreichung bei den entsprechenden Stellen aus.
Bei Fragen zur Kostenübernahme stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Formalitäten zu klären und sorgen dafür, dass Sie sich voll und ganz auf Ihre Therapie konzentrieren können.
Ablauf
1. Verordnung
Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt. Diese darf zum Therapiebeginn nicht älter als 28 Tage sein. Folgende Ärzte stellen eine Verordnung aus:
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Kinderäzte
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HNO-Ärze
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Pädadiologen & Phoniater
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Fachärzte für Kinder- & Jugendpsychiatrie
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Allgemeinmediziner
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Neurologen
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Kieferorthopäden
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Zahnärzte
2. Terminvereinbarung
Sollten Sie eine Verordnung erhalten haben, ist der nächste Schritt zur logopädischen Therapie die Terminvereinbarung. Sie können uns telefonisch (02361 9910063), per Kontaktformular (s.u.) oder E-Mail (info@logopaedie-rodeck.de) kontaktieren, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
3. Erstgespräch
Im persönlichen Erstgespräch nehmen wir uns Zeit, um Sie kennenzulernen. Wir besprechen den Anlass Ihrer Anmeldung und Ihre medizinische Vorgeschichte. Dieses Gespräch ist wichtig, um ein umfassendes Bild Ihrer Situation zu erhalten und die Grundlage für die weitere Diagnostik und Therapie zu schaffen.
4. Diagnostik
Nach dem Erstgespräch führen wir eine ausführliche Diagnostik durch. Dabei verwenden wir geeignete Diagnostikinstrumente, um Ihre sprachlichen Fähigkeiten und eventuelle Auffälligkeiten genau zu erfassen. Die Ergebnisse der Diagnostik helfen uns, ein klares Verständnis Ihrer Stärken und Schwächen zu entwickeln.
5. Therapieplanung
Basierend auf den Ergebnissen der Diagnostik leiten wir gemeinsam mit Ihnen die Therapieziele ab. Diese Ziele sind auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten abgestimmt. Wir erstellen einen Therapieplan, der den Weg zu Ihren Zielen beschreibt und konkrete Maßnahmen enthält, um diese zu erreichen.
6. Therapie
Die logopädische Therapie findet in der Regel 1-2 Mal pro Woche für jeweils 45 Minuten statt. Je nach ärztlicher Verordnung und individuellem Bedarf kann die Frequenz der Sitzungen variieren. Wir führen auch gerne Hausbesuche durch, sofern diese auf der Verordnung vermerkt sind. Während der Therapie arbeiten wir an den vereinbarten Zielen und passen die Behandlung kontinuierlich an Ihren Fortschritt an. Ihre aktive Mitarbeit und Rückmeldungen sind dabei von großer Bedeutung.
Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu unterstützen!
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